Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Special Protec (nachfolgend „Auftragnehmer") und ihren Auftraggebern über die Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen, insbesondere Personenschutz, Veranstaltungsschutz, Werk- und Objektschutz sowie Detekteileistungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftragnehmer den Auftrag schriftlich (auch per E-Mail) bestätigt oder mit der vereinbarten Leistung beginnt.
§ 3 Leistungsumfang
Art, Umfang und Dauer der zu erbringenden Sicherheitsleistungen ergeben sich aus der individuellen Auftragsbestätigung bzw. dem zugrunde liegenden Sicherheitskonzept. Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Leistungen qualifizierter Erfüllungsgehilfen zu bedienen.
§ 4 Pflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die ordnungsgemäße Leistungserbringung notwendigen Informationen rechtzeitig zur Verfügung.
- Der Auftraggeber gewährt dem eingesetzten Personal, soweit erforderlich, Zugang zu den vereinbarten Einsatzorten.
- Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer unverzüglich über besondere Gefahrenlagen, die ihm bekannt sind.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Es gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Preise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von [Anzahl] Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
§ 6 Laufzeit und Kündigung
Bei Dauerauftragsverhältnissen gilt die im Vertrag vereinbarte Laufzeit. Sofern nichts anderes vereinbart ist, kann der Vertrag von beiden Seiten mit einer Frist von [Frist, z. B. 4 Wochen] zum Ende der jeweils vereinbarten Laufzeit gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 7 Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und in diesem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 8 Geheimhaltung und Datenschutz
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und nur für die Zwecke der Vertragsdurchführung zu verwenden. Personenbezogene Daten werden im Einklang mit der DSGVO und den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet.
§ 9 Höhere Gewalt
Kann eine Partei ihre Verpflichtungen aufgrund von Umständen höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, Streik) nicht oder nicht rechtzeitig erfüllen, ruhen die betroffenen Pflichten für die Dauer der Störung.
§ 10 Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird als Gerichtsstand [Ort, z. B. Pforzheim] vereinbart. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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